Notenkonferenzen
Vor der Notenkonferenz
Vorbereitungen für die Zeugniskonferenzen
- Geben Sie Schüler*innen und Eltern vor den Konventen über den Notenstand in Ihrem einzelnen Fach Auskunft, aber nehmen Sie nicht Entscheidungen der Konferenz vorweg, die erst dort fallen können.
- Grundlage für die Zeugniskonferenzen sind die Bestimmungen der Versetzungsordnung in der derzeit gültigen Fassung. Auch bei häufigen entschuldigten Fehlzeiten muss eine Note gegeben werden. In den Klassen 5 und 6 ist §1 (5) zu beachten. Aufnahme auf Probe in die nächst höhere Klasse (in die Kursstufe nicht möglich): siehe Versetzungsordnung § 1 (6). Bei einer Versetzung auf Probe schließen die Fachlehrer der betroffenen Fächer mit dem Schüler*in eine Zielvereinbarung über die zu wiederholenden Themengebiete ab. Diese Zielvereinbarung ist vom Fachlehrer, Schüler und den Eltern zu unterschreiben, eine Kopie geht an den Schulleiter.
- Der Klassenlehrer*in klärt noch offene Noten und zweifelhafte Versetzungen vor der Konferenz. Bei ausgesprochenen Problemfällen bitte um Rücksprache mit dem Schulleiter vor der Konferenz, insbesondere, wenn Antrag nach §1(3) gestellt oder eine Probeversetzung beantragt werden soll. In diesem Fall muss eine kurze schriftliche Begründung für das Protokoll formuliert werden, die bei positiver Entscheidung dem RP vorgelegt werden kann.
Notenerfassung für Klasse 5 – 10
- Alle Fachlehrer*innen geben bitte die Fachnoten spätestens am letzten Eingabetag (zwei Schultage vor der Konferenz) am PC ein (dies gilt auch für Fächer, die bereits zum Halbjahr abgeschlossen wurden!). Als Klassenlehrer*innen kontrollieren Sie bitte am letzten Eingabetag (zwei Schultage vor der Konferenz) die Einträge der Fachlehrer/-innen auf Vollständigkeit. Bitte halten Sie sich an den vorgesehenen Ablauf, die korrekte Noteneingabe und die Eingabefristen.
- Alle Leiter von Arbeitsgemeinschaften geben eine Liste der Schüler*innen, die an der AG teilgenommen haben und im Zeugnis die entsprechende Eintragung erhalten sollen, an den Klassenlehrer*in. Dies gilt auch für Zusatzbemerkungen im Zeugnis (z.B. SMV-Engagement, Tagebuchordner, Projektleitung etc.).
- Der Klassenlehrer*in druckt eine Übersichtsliste aus als Vorlage für die Notenkonferenz und bei Zeugnissen zur Feststellung der Schüler*innen, die eine Belobigung oder einen Preis erhalten.
Konferenzverlauf
- Der stellvertretende Klassenlehrer*in führt das Protokoll für den kommenden Klassenlehrer*in.
- Der Klassenlehrer*in stellt die Anwesenheit der Fachlehrer*innen fest.
- Dann werden anhand der Zeugnislisten die Schüler*innen alphabetisch durchgesprochen: Verhalten-Mitarbeit, Versetzung, evtl. nach §1(3), evtl. Austritt aus der Schule mit Angabe des Zieles, Preise und Belobigungen. Wichtige Aspekte zur Übergabe der Klasse an den nachfolgenden Klassenlehrer*in werden schriftlich festgehalten.
- Bei Beschlüssen Beschlussfähigkeit und Abstimmungsergebnis festhalten. Kopie an den Schulleiter.
Notenskala bei Verhalten/Mitarbeit
1 = sehr gut; 2 = gut; 3 = befriedigend; 4 = unbefriedigend (muss bei Verhalten besonders fundiert begründbar sein, im Protokoll mit Belegen extra vermerken, u.a. Tagebucheinträge/Nachsitzen/§90-Maßnahmen auflisten)
Preise und Belobigungen
In der Regel werden vergeben:
Preise in den Klassenstufen
5/6: bis 1,80 (einschl.)
7-10: bis 2,00 (einschl.)
Kursstufe erst am Ende von KS2
Belobigungen in den Klassenstufen bei einem Durchschnitt
all Klassenstufen: bis 2,30 einschl.
Für die Preise werden folgende Beträge festgesetzt:
Klassen 5 bis 10: 7,50€
Die Durchschnitte werden gebildet durch einfache Wertung aller Fächer außer Verhalten und Mitarbeit. Wenn ein Fach in negativer Hinsicht besonders gravierend wirkt – hier sind auch Noten schlechter als „gut“ in Verhalten und Mitarbeit zu berücksichtigen – wird über den Einzelfall gesondert entschieden. Bei Verhalten „befriedigend“ oder schlechter wird keine Belobigung mehr vergeben.
Bei Abstimmungen sind nach §13 Konferenzordnung nur diejenigen Mitglieder der Klassenkonferenz stimmberechtigt, die den Schüler*in unterrichten. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag nach Versetzungsordnung als abgelehnt. (Vgl.§13(4)). Bei Verhalten/Mitarbeit gibt der Klassenlehrer*in den Ausschlag.
Alle Fachlehrer*innen kontrollieren ihre Fachnoten während der Konferenz (Hinweis am Ende der Konferenz durch den Klassenlehrer*in) auf Korrektheit – Änderungen sind nachträglich nicht möglich. Einzelfälle über die Schulleitung (s.u.).
Ausdrücklicher Hinweis auf das Konferenzgeheimnis: Diskussionsverlauf/Abstimmungsergebnisse etc. unterliegen ausdrücklich dem Konferenzgeheimnis!
Nach der Notenkonferenz
Der Klassenlehrer*in korrigiert evtl. fehlerhafte Noteneintragungen und trägt bei Zeugnissen die Kopfnoten bzw. die Verbalbeurteilungen in der Datenbank ein.
Gutscheine sowie Urkunden
Die Klassenlehrer*innen holen die Gutscheine sowie Urkunden für Preise und Belobigungen im Sekretariat. Diese Urkunden werden vom Klassenlehrer*in ausgefüllt, unterschrieben, gestempelt, dann zusammen mit den unterschriebenen Zeugnisblättern dem Schulleiter zur Unterschrift vorgelegt und danach wieder abgeholt. Urkunden für Preise werden zur Ausgabe bei der Schülerehrung am Schuljahresende im Sekretariat abgegeben.
Zeugnisse
Alle Klassenlehrer*innen erhalten die Zeugnisausdrucke in ihr Postfach. Bitte kontrollieren Sie alle notwendig gewordenen Änderungen (auch Versetzung, Preise, Belobigungen und andere Zeugnisbemerkungen) und teilen Sie eventuelle Unstimmigkeiten schriftlich auf dem zu ändernden Zeugnis umgehend der Schulleitung mit. Danach bitte Dienstsiegel, Ihre Unterschrift und Schulleiter-Unterschrift (in dieser Reihenfolge!).
Zeugnisse bzw. Halbjahresinformationen werden am Ausgabetag vom Klassenlehrer*in an die Schüler*innen ausgegeben. Die Zeugnisse bzw. Halbjahresinformationen müssen von Erziehungsberechtigten unterschrieben und anschließend wieder beim Klassenlehrer*in abgegeben werden. Die entsprechenden Zeugnismappen werden vom Klassenlehrer*in verwahrt.
Benachrichtigung der Eltern der Nichtversetzten und der volljährigen Schüler
Die Briefe an die Eltern von Nichtversetzten werden vom Klassenlehrer*in geschrieben und am Tag nach der Konferenz im Sekretariat bis 8.00 Uhr abgegeben.
Behalten Sie eine Kopie des Schreibens bei Ihren Unterlagen. Volljährige Schüler*innen werden vom Klassenlehrer direkt schriftlich benachrichtigt. Lassen Sie sich auf der Kopie die Aushändigung durch Unterschrift bestätigen. Weißes Briefpapier und Umschläge sind im Sekretariat – kein Umweltschutzpapier verwenden.
Im Brief an die Eltern, der persönlich gehalten sein sollte (kein handschriftlichen Ankreuzvorlagen – Formulierungsvorschläge finden Sie im Tauschverzeichnis), müssen folgende Punkte aufgeführt werden:
- Schreiben im Auftrag der Klassenkonferenz
- Versetzung kann wegen Nichterfüllung von §1(2) der Versetzungsordnung nicht ausgesprochen werden
- In den Fächern, die zu nennen sind, ist die Note 5 bzw. 6 erteilt worden, für die es keinen Ausgleich gibt.
- Eigener Vermerk, falls das Gymnasium verlassen werden muss.
- Gesprächs- und Beratungsbereitschaft anbieten (und gewährleisten)
Eine probeweise Versetzung mit den Zielvereinbarungen ist den Eltern schriftlich mitzuteilen. Hierin müssen konkrete Inhalte genannt werden, die mit dem Schüler*in besprochen wurden.
Änderungen von Noten nach den Konferenzen
Änderungen sind laut Anordnung des Regierungspräsidiums nur auf schriftlichen Antrag an die Schulleitung möglich und auch dies nur, wenn ein Irrtum vorliegt (Rechenfehler o.ä.). Bei Änderungsanträgen bitte das Originalzeugnis beilegen.
Ansprechpartner: Herr Greulich