Pausenaufsicht
Die Aufsicht im Schulhaus und auf dem Schulgelände ist so wahrzunehmen, dass sich die Schüler*innen beaufsichtigt fühlen, d.h. es darf während der Aufsicht keine ständig unbeaufsichtigten Bereiche geben. Aufsichtsführende Lehrkräfte sind gegenüber allen Schüler*innen der Anna-Essinger-Schulen weisungsberechtigt und können Schulfremde im Bedarfsfall des Schulgeländes verweisen, falls der Schulleiter nicht anwesend bzw. sofortiges Handeln notwendig ist.
Grüne Pause
Nach einem GLK-Beschluss vom 11.06.2015 müssen die Schüler*innen in der großen Pause zwischen der 2. und 3. Stunde das Schulhaus verlassen und halten sich im Freien auf. Ab um 9.35 Uhr dürfen die Schüler*innen wieder ins Schulhaus. Die aktive Pause wird nur dann im Schulhaus verbracht, wenn es zu Beginn der Pause eine entsprechende Durchsage gibt. Die Lehrer*innen, die in der 2. Stunde Unterricht haben, schließen die Klassenzimmer ab und schicken die Schüler*innen nach draußen. Sie entlasten dadurch die Kolleg*innen, die in der großen Pause Aufsicht haben.
Um auch den Lehrer*innen eine ruhige Pause zu ermöglichen, finden in der großen Pause am Lehrerzimmer keine Besprechungen mit Schüler*innen statt.
Ansprechpartnerin: Frau Dr. Gehring