Klassenkonferenzen

Turnunsgemäße Klassen- bzw. Jahrgangsstufenkonferenzen

  • In der Unterstufe 5-7 finden nach den Herbstferien pädagogische Konferenzen statt.
  • Zum Halbjahr finden in den Klassen 5-10 pädagogische Konferenzen statt.
  • Zum Schuljahresende bzw. für die Kurssstufe auch zum Halbjahr finden die Notenkonferenzen statt.

Außerordentliche pädagogische Klassenkonferenzen

Klassenkonferenzen sind eine zentrale Möglichkeit, die kollegiale Zusammenarbeit zu gestalten. Hier finden notwendige Absprachen zur Notengebung, zu Grundsätzen der Hausaufgaben, zu außerunterrichtlichen und Präventionsveranstaltung u.v.m. statt.
Die pädagogische Intervention bei Schüler*innen in schwierigen Lebensphasen oder mit privaten wie schulischen Problemen wird hier abgesprochen und professionell vorbereitet.

Einladung und Protokoll auch hier an die Schulleitung und an den für die Stufe zuständigen Abteilungsleiter. Bei Klassenkonferenzen zu §90-Strafen, die im Bereich der Schulleitung liegen, ist der Schulleiter im Vorfeld persönlich zu informieren und einzuladen. In diesen Fällen ist eine Anhörung von Schüler*in und Eltern in der Klassenkonferenz ebenfalls möglich.

Klassenkonferenzen benötigen je nach Fall eine Mindestzeit von ca. 20-45 Min. Eine reine Pausenkonferenz ist daher nur für einfachste organisatorische Themen möglich.
Bei disziplinarisch anspruchsvollen Situationen, welche die Absprache aller unterrichtenden Kollegen benötigen, sind Beratungslehrer, Verbindungslehrer, Suchtpräventionsbeauftragte oder Sozialpädagogen hinzuzuziehen (je nach Thema).

Ansprechpartnerin: Frau Dr. Gehring, Herr Greulich