Fristen für Entschuldigungen

Die landläufig über Generationen weitergetragene angebliche „Gesetzeslage“ besagt, dass die schriftliche Entschuldigung am dritten Tag nach dem Unterrichtsversäumnis eingehen muss.

Tatsächlich kann man in der Schulbesuchsverordnung unter §2 aber nachlesen:

(1) Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen (z. B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen (Entschuldigungspflicht). Entschuldigungspflichtig sind für minderjährige Schüler die Erziehungsberechtigten und diejenigen, denen Erziehung oder Pflege eines Kindes anvertraut ist, volljährige Schüler für sich selbst. Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tag der Verhinderung mündlich, fernmündlich, elektronisch oder schriftlich zu erfüllen. Im Falle elektronischer oder fernmündlicher Verständigung der Schule ist die schriftliche Mitteilung binnen drei Tagen nachzureichen.

Dieser Text ist folgendermaßen zu interpretieren. Die 3-Tages-Frist für die Einreichung der schriftlichen Entschuldigung beginnt am Tag nach der fernmündlichen Entschuldigung. Fällt das Ende der Frist auf einen freien Tag, so wird die Frist bis zum ersten Schultag verlängert.

Beispiel:

Schüler ist am Dienstag krank. Dann genügt es formal, wenn er sich am Mittwoch fernmündlich entschuldigt. Die Nachreichfrist für die schriftliche Entschuldigung beginnt dann am Donnerstag und läuft am Samstag (24:00 Uhr) ab. Wegen des Wochenendes wird die Frist aber bis Montag (24:00 Uhr) verlängert. Nach „unserer“ Regelung hätte die Entschuldigung bereits am Donnerstag vorliegen müssen. Ein nicht unerheblicher Unterschied.

Unser auf der Homepage veröffentlichte Text steht im Einklang mit der Verordnung, klingt aber zumindest so, als ob man die Abwesenheit zwingend am Tag selbst melden müsse. Tatsächlich genügt es auch am darauffolgenden Tag.

Schritt 1:

Erkrankungen der Schüler sollten zur ersten Stunde dem Fach-/Klassenlehrer über einen Mitschüler mitgeteilt werden. Im Einzelfall über Telefon, Email an das Sekretariat.

Schritt 2:

Der fernmündlichen Entschuldigung ist binnen drei Tagen eine schriftliche Entschuldigung nachzureichen, in den Regel an den Klassenlehrer. Unentschuldigtes Fehlen bei Klassenarbeiten und Klausuren wird nach Schulgesetz mit der Note ungenügend bewertet.

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