Elternabend

Themen:

Folgende Themen können auf dem Klassenpflegschaftsabend bspw. besprochen werden:

  • Wahl des Klassenelternvertreters (s. unten)
  • Situation der Klasse (Leistung, Verhalten, besondere Probleme…). Vermeiden Sie jedoch pauschale Aussagen wie „die Klasse ist zu laut“, „die Klasse hat Lücken“ etc.
  • Bemerkungen zur Stundentafel (z.B. einstündiges Fach, Teilungen in Fächern, Fördermaßnahmen, Sport, Schwimmen etc.), Nachmittagsunterricht, Chor/Orchester, Theater, andere AGs.
  • Kriterien und Verfahren zur Leistungsbeurteilung, dabei Hinweise zur GFS ab Klasse 7 (Umfang, Rahmenkriterien, transparente Leistungsbeurteilung, Form des Feedbacks z.B. in Form eines Ankreuzbogens o.Ä. zu den verschieden Qualitätsbereichen einer GFS)
  • Grundsätze für Klassenarbeiten und Hausaufgaben, Empfehlungen zur Lernzeit an zwei Nachmittagen)
  • In der Klasse verwendete Lernmittel (z.B. Bücher), einschließlich Arbeitsmittel (z.B. Bildende Kunst/Eigenbeteiligung der Eltern)
  • Schullandheimaufenthalte, Schulausflüge, Wandertage, Betriebsbesichtigungen, Klassenfeste (finanzielle Belastung der Eltern, rechtzeitige Planung)
  • Grundsätzliche Beschlüsse der Gesamtlehrerkonferenz, der Schulkonferenz, des Elternbeirats und der SMV
  • Vorstellung der Fachlehrer: Neu in der Klasse unterrichtende Fachlehrer stellen sich und ihr Fach möglichst beim ersten Elternabend kurz vor (bei Terminkollisionen ggf. auch am 2. Elternabend). Darüber hinaus kommen Fachlehrer nur dann zum Klassenpflegschaftsabend, wenn sie gezielt mit Angabe der Tagesordnung eingeladen werden. Der Klassenlehrer achtet beim Erstellen der Tagesordnung darauf.

Rolle des Klassenlehrers:

Es sollte bedacht werden, dass Eltern oftmals vor Beginn des Elternabends Fragen an den Klassenlehrer haben, deshalb empfiehlt es sich, schon einige Zeit vor Beginn der Sitzung anwesend zu sein:

  • Das Klassenzimmer wird vor Beginn vom Klassenlehrer (z.B. mit Hilfe der Klasse am Ende der letzten Stunde des Tages) vorbereitet. Bewährt haben sich auch vorbereitete Namensschilder für die Eltern (wird von den Eltern vorbereitet).
  • Gemeinsam mit dem Klassenpflegschaftsvorsitzenden sollten frühzeitig (evtl. schon am ersten Abend) Themenvorschläge für den zweiten Elternabend vorbesprochen werden.
  • Schon zu diesem frühen Zeitpunkt können gemeinsame Aktivitäten mit der Klassenpflegschaft geplant werden.

Rolle des Klassensprechers:

Eine Teilnahme des Klassensprechers (und auch seines Stellvertreters) an der Klassenpflegschaftssitzung ist prinzipiell (sofern die Tagesordnungspunkt dies nicht als problematisch erscheinen lassen) nach Rücksprache mit dem Elternvertreter möglich und stärkt besonders bei älteren Schüler*innen die Idee einer Klassenpflegschaft. Schüler*innen können Anregungen aus diesem Abend in einer Klassenlehrerstunde präsentieren bzw. unterstützen häufig die Sicht der Lehrer auf kritische Situationen, die Eltern als Externe oft nur schwer nachvollziehen können.

Wahl des Klassenelternvertreters:

Wichtigster Tagesordnungspunkt der Klassenpflegschaftssitzung ist die ordnungsgemäße Wahl des Klassenelternvertreters und seines Stellvertreters. Folgende Gesichtspunkte sind zu beachten:

  • Den Vorsitz bei der Klassenpflegschaft bei der Wahl führt zunächst der seitherige Klassenelternvertreter. Ist kein Klassenelternvertreter anwesend, so geht der Vorsitz auf den Klassenlehrer (in Klasse 5 immer) über. Er eröffnet den Elternabend, ist bei der Wahl behilflich und gibt den Vorsitz nach der Wahl an den gewählten Elternvertreter ab.
  • Wahlberechtigt sind die Erziehungsberechtigten der Schüler der Klasse.
  • Eltern, die an der Schule unterrichten, sind nicht wählbar.
  • Sind mehrere Erziehungsberechtigte eines Kindes/von Kindern anwesend, so hat jeder Erziehungsberechtigte genau eine Stimme.
  • Gewählt ist, wer die meisten gültigen Stimmen erhält.
  • Die Wahl erfolgt für zwei Jahre. Dementsprechend finden turnusgemäß in den Klassen 5, 7 und 9 Wahlen statt (Ausnahme Klassenzusammenlegungen oder vorzeitiges Ausscheiden eines Elternvertreters).
  • Der Klassenelternvertreter und sein Stellvertreter werden in zwei Wahlgängen gewählt, d.h. im ersten Wahlgang wird der Klassenelternvertreter gewählt und in einem zweiten Wahlgang der Stellvertreter.
  • Die Wahl wird auf Antrag geheim geführt. Wird ein Antrag nicht gestellt, wird durch Handzeichen abgestimmt.
  • Eine Übertragung des Stimmrechts ist nicht möglich.
  • Nach dem Abschluss der Wahlhandlung füllt der Klassenlehrer das beiliegende Formular aus und unterschreibt es. Der Klassenlehrer gibt das Formular auf dem Sekretariat ab. Sobald alle Formulare vorliegen, übermittelt die Schulleitung dem Vorsitzenden des Gesamtelternbeirats eine Liste der Namen und Adressen (bitte auch Telefonnummer und Emailadresse) der gewählten Elternvertreter und ihrer Stellvertreter.

Allgemeine Hinweise für die Eltern:

  • Kontakt zwischen Eltern und Lehrern wird i.d.R. über die Schüler*innen oder per Mail hergestellt.
  • Weisen Sie auf die Beratungsangebote der Schule hin:
    Beratungslehrer Herr Dempe, Schulsozialpädagogen Frau Kläger und Herr Decrusch
  • Es wird von der Schule gewünscht, dass die Schüler*innen ihr Mittagessen in der Mensa einnehmen. Dies sollte von Elternseite deutlich unterstützt werden und begleitet werden. Die Mitgabe eigener, nicht gesüßter Getränke unterstützt uns auf dem Weg zur gesunden Schule.
  • Hinweis auf die Hausordnung und den Verlust des Versicherungsschutzes beim Verlassen des Schulgeländes z.B. in der Mittagszeit (Ausnahme: Kinder, die im direkten Umfeld wohnen und nach Hause zum Mittagessen gehen können).
  • Sportkleidung: Sportkleidung ist zu jedem Sportunterricht mitzubringen, das Betreten der Halle mit Straßenturnschuhen ist nicht zulässig. Vom Sportunterricht befreite Schüler*innen bzw. nur für den Sportunterricht kranke Schüler*innen sind an der Sportstätte anwesend. Über Ausnahmen befindet der Sportlehrer.
  • Unfallmeldungen: Unfälle von Schüler*innen in der Schule oder auf dem Weg zur/von der Schule sind unverzüglich auf dem Sekretariat zu melden. Wenn die Arztrechnung vom behandelnden Arzt der Unfallkasse Baden-Württemberg vorgelegt wird und die Unfallmeldung der Schule nicht vorliegt, kommt es zu Rückfragen. Da zwischen Unfall und Anfrage des Versicherungsträgers meist mehrere Wochen vergangen sind, treten Schwierigkeiten bei der Unfallschilderung zwangsläufig auf.
  • Entschuldigungspraxis: Ist ein Schüler*in bis zu zwei Tagen am Schulbesuch verhindert (i.d.R. Krankheit), muss er sich unter Angabe des Grundes spätestens am dritten Tag beim Klassenlehrer schriftlich entschuldigen. Bei Verhinderung von drei oder mehr Tagen ist die schriftliche Entschuldigung dem Klassenlehrer zuzuleiten (über Mitschüler). Möchte ein Schüler*in die Schule vor dem planmäßigen Unterrichtsende verlassen, so bittet er beim Fachlehrer um Befreiung.
  • Beurlaubungsgesuche: Für eine Stunde an den Fachlehrer, bis zwei Tage an den Klassenlehrer. Mehr als zwei Tage an den Schulleiter, rechtzeitig schriftlich oder persönlich, nicht nur telefonisch. Gleiches gilt für Beurlaubungen vor oder nach Ferienabschnitten, die generell über den Schulleiter laufen müssen.
  • Klassenarbeiten: Für alle Jahrgangsstufen: Erläutern der Vorgaben zu den Klassenarbeiten (Hauptfach: mind. 4 Klassenarbeiten, Nebenfach: in der Regel 2 Klassenarbeiten) sowie (ab Klasse 7) zu den GFS. Erläutern, was eine GFS ist, was von den Schüler*innen erwarten und wie diese Leistung gewertet wird. Nach Konferenzbeschluss finden pro Woche i.d.R. max. 2 Klassenarbeiten statt. Alle Klassenarbeiten werden über das Schuljahr möglichst gleichmäßig verteilt und über den Schuljahresplaner frühzeitig mitgeteilt (jeweils bis zum Ende der dritten Schulwoche eines jeden Halbjahres). Eine Verschiebung durch den Lehrer ist weiterhin möglich.

Ansprechpartner: Herr Greulich

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