BfC (Beauftragte für Chancengleichheit)

Die Beauftragte für Chancengleichheit und ihre Stellvertreterin sind der Schulleitung nach dem Schulgesetz direkt zugeordnet und setzten sich für die Interessen der (weiblichen) Beschäftigten im Sinne des Chancengleichheitsplanes ein.

  • Kontakt mit Kolleg*innen
    Die BfC achtet darauf, dass Teilzeitbeschäftigte nicht überproportional belastet werden, berät finanziell Berufseinsteiger und informiert über Rentenansprüche, Altersteilzeit, Erziehungszeiten und über neue gesetzliche Regelungen oder Verordnungen, z.B. die Dienstrechtsreform.
  • Kontakt mit der Schulleitung
    Die BfC achtet darauf, dass die Schulleitung das Chancengleichheitsgesetz umsetzt und unterstützt und berät diese dabei. Sie nimmt an der alle zwei Wochen stattfindenden Inforunde und wöchentlich an der Schulleitungsrunde teil. Sie wird in Entscheidungsprozesse der Schulleitung einbezogen, sofern ein Bezug zum Chancengleichheitsgesetz besteht: Erstellung der Stundenpläne, Verteilung von Aufsichten, Prüfungsplänen und Übernahme von Prüfungen, Information und Einbeziehung in Stellenausschreibungen.
  • Veranstaltungen
    Die BfC nimmt an Fortbildungen teil und trifft sich regelmäßig mit ihren Amtskolleginnen zum Erfahrungsaustausch. Innerhalb der Schule lädt sie zur jährlich stattfindenden Versammlung ein und organisiert das feierliche Begehen des internationalen Frauentags.

Ansprechpartnerinnen: Frau Sänger-Hoffmann, Frau Stebich