Ruhe im Schulhaus
Die Lernbereiche im Schulhaus sind als Ruhebereiche ausgewiesen. Kollegium und Schüler*innen achten gemeinsam auf das Einhalten der Ruhe in diesen Bereichen.
Für diese Bereiche des Schulhauses gelten zu den Unterrichtszeiten folgende Regelungen:
- Die Lern- und Ruhebereiche sind keine Aufenthaltsorte für Schüler*innen während Hohlstunden, bei Entfall, in den 5-Minuten-Pausen, bei Gruppenarbeiten.
- Unterhaltungen beim Raumwechsel finden leise statt.
- In den Lern- und Ruhebereichen wird nicht gerannt oder gespielt.
Die Klassenräume werden rechtzeitig vor der ersten Stunde aufgeschlossen.
Der Unterricht beginnt pünktlich und endet nicht vorzeitig.
Diese Regelungen zielen auf ein Reduzieren der Lärmbelastung im Schulhaus während der Unterrichtszeiten und der 5-Minuten-Pausen. Damit leisten sie einen Beitrag zur Förderung eines konzentrierteren Unterrichts- und Lernklimas an unserer Schule, zur Förderung der Sozialkompetenz der Schüler*innen und zur Unterstützung der Lehrer- und Schülergesundheit. Die Wertschätzung des Unterrichtsgeschehens und die damit verbundene notwendige Rücksichtnahme auf andere ist dabei ein wichtiges Anliegen.
Ansprechpartner*in: Frau Kugler-Schopp, Herr Wunden