Reisen ins Ausland (A1-Bescheinigung)

Bei Reisen ins Ausland ist neuerdings eine so genannte A1-Bescheinigung zu beantragen und eine Kopie des Antrags bei der Reise mitzuführen.
Hier die Bestimmungen im Einzelnen:

Mit der sogenannten „A1- Bescheinigung“ wird dokumentiert und nachgewiesen, dass der/die Beschäftigte während des Auslandsaufenthalts weiterhin in Deutschland sozialversichert ist. Diese Bescheinigungen können in den Reiseländern durch die dortigen Behörden kontrolliert werden.

Für den Fall, dass eine A1-Bescheinigung nicht vorgelegt werden kann drohen dem/der Beschäftigten Bußgelder oder auch die Verweigerung des Zutritts auf das Gelände (z.B. bei Messen).

Eine A1 Bescheinigung ist unabhängig von der Dauer auch bei kurzen dienstlich veranlassten Grenzübertritten mitzuführen. Das gilt leider auch für Dienstreisen, auch für kurze Dienstreisen und auch für Lehrer*innen, die zum Beispiel auf Klassenfahrten, pädagogische Freizeiten oder Ausflüge ins Ausland gehen.

Das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hat mitgeteilt, dass einige EU-Mitgliedstaaten (nach Mitteilung des BMAS u.a. Frankreich und Österreich) ihre nationalen Vorschriften zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und Lohndumping aktuell verschärft haben und nunmehr die Beantragung einer A1-Bescheinigung vor Beginn einer entsandten Tätigkeit in diesen Ländern zwingend vorschreiben. Derzeit werde daher auch verstärkt kontrolliert, ob die erforderliche A1-Bescheinigung vorliegt.

Es kann daher nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass die Mitführung einer A1-Bescheinigung auch bei Bediensteten des Landes etc. im europäischen Ausland überprüft wird.

Damit Lehrkräfte dann nicht in Schwierigkeiten kommen, empfehlen wir, vorher den Antrag (siehe Anlagen) auszufüllen und an die zuständige Stelle (für Beamte: Deutsche Rentenversicherung (!), für Angestellte: LBV) zu schicken und eine Kopie des Antrags mit dem Vermerk des Beantragungsdatums mit auf die Reise zu nehmen – am besten mit Dienstsiegel.

Die Bearbeitungsdauer beträgt offenbar derzeit mehrere Monate, eine Kopie des Antrags wird aber in aller Regel akzeptiert.

Beachten Sie, dass ab sofort A1-Bescheinigungen für einen Zeitraum von 5 Jahren ausgestellt werden können.

Hinweise zum Verfahren

Für Beamt*innen ist der Antrag auf eine A1 Bescheinigung außerhalb des elektronischen Verfahrens in Papierform zu stellen. Das Antragsformular kann auf den Internetseiten der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) heruntergeladen werden. Ein vorausgefüllter Antrag kann hier heruntergeladen werden. Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag ist an den zuständigen Rentenversicherungsträger (i.d.R. Deutsche Rentenversicherung Bund (Ruhrstraße 2, 10704 Berlin) oder zuständiger Regionalträger der DRV) zu übersenden.
Im Antrag ist die Angabe der Rentenversicherungsnummer, die grds. jeder besitzt, vorgesehen. Sollte diese nicht vorliegen, kann der/die Beamte/in diese bei der DRV sowie dem zuständigen Rentenversicherungsträger in Erfahrung bringen. Nach den hier gemachten Erfahrungen besteht die Möglichkeit die Nummer bei der Deutschen Rentenversicherung selbst per Mail oder per Telefon unter der Nummer 0800 1000 4800 zu erfragen.

Für Tarifbeschäftigte erfolgt die Antragstellung über das LBV. Das Antragsformular kann auf den Internetseiten des LBV abgerufen werden. Den ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck senden Sie bitte an das LBV. Das LBV leitet die Daten dann in elektronischer Form an die zuständige Stelle (z.B. Krankenkasse) weiter.

Die ausgestellte A1-Bescheinigung wird direkt an den/die Beschäftigte(n) oder an die Dienstelle gesandt.

Vordrucke und „Merkblätter“ bei Entsendungen in einen anderen Staat (außerhalb der oben genannten Mitgliedsstaaten z.B. für die USA) finden Sie ebenfalls auf den Internetseiten der DVKA.

Die Zuständigkeit für die Antragsunterzeichnung (sowohl bei Arbeitnehmern als auch bei Beamten) richtet sich grundsätzlich nach der Zuständigkeit für die Genehmigung einer Auslandsdienstreise.

Ansprechpartner: Herr Greulich

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