(Private) Tablets im Unterricht

Regelungen zur Benutzung von privaten Tablets im Unterricht

gemäß Beschluss der GLK vom 24.06.2021

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  1. Fachlehrer/innen können ohne weitere Angabe von Gründen die Benutzung des Tablets für ihren Fachunterricht oder Teile ihres Fachunterrichts untersagen.
  2. Bei Leistungsfeststellungen darf das Tablet nicht eingesetzt werden.
  3. Die Schule haftet nicht für Verlust oder Beschädigung.
  4. Die Schule stellt keine Internetverbindung zur Verfügung.
  5. Der Schüler/die Schülerin ist dafür verantwortlich, dass der elektronische Aufschrieb zuverlässig verfügbar ist.
  6. Auf Verlangen stellt der Schüler/die Schülerin der Lehrkraft gewünschte Teile des Aufschriebs als Ausdruck in der nächsten Unterrichtsstunde zur Verfügung.
  7. Internetrecherche während des Unterrichts ist nur nach ausdrücklicher Erlaubnis durch die Lehrkraft möglich.
  8. Ein Mitschnitt des Unterrichts ist nicht erlaubt, das Aufnehmen von Fotos nur nach vorheriger Erlaubnis.
  9. Ein Foto des Tafelaufschriebs ersetzt nicht den Mitschrieb.

 

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