25. November 2019
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Konferenzordnung
Für die Konferenzen am Anna-Essinger-Gymnasium gilt die Konferenzordnung des Kultusministeriums vom 5. Juni 1984 in ihrer aktuellen Fassung.
Grundlegende allgemeine Aspekte
Neben der ausführlichen Konferenzordnung des Kultusministeriums sei an dieser Stelle auf wichtige Aspekte hingewiesen.
- Die Lehrerkonferenzen erfüllen ihre Aufgaben als Organe der Schule im Rahmen der dieser übertragenen Eigenverantwortung.
- Personale und soziale Angelegenheiten der Lehrer*innen im Sinne des Landesbeamtengesetzes und des Landespersonalvertretungsgesetzes dürfen von den Lehrerkonferenzen nicht erörtert werden.
- Die Abhaltung von Dienstbesprechungen wird durch diese Konferenzordnung nicht berührt.
- Die Teilnahme an allen Konferenzen (auch Klassenkonferenzen) gehört zur Dienstpflicht und im Verhinderungsfall muss eine Entschuldigung aus triftigen Gründen erfolgen. Alle Konferenzen müssen eine Mindestgröße von 50% der Mitglieder der Konferenz aufweisen, um beschlussfähig zu sein. Es muss immer ein Termin gesucht werden, der für alle Mitglieder möglich ist. Ansonsten ist die Kooperationszeit zu wählen.
- Teilnahmerecht
Der Schulleiter sowie die Vertreter der Schulaufsichtsbehörden haben das Recht, an allen Lehrerkonferenzen teilzunehmen. - Nichtöffentlichkeit
Die Verhandlungen der Lehrerkonferenzen sind nicht öffentlich. Sie unterliegen grundsätzlich der Pflicht zur Verschwiegenheit, insbesondere in Angelegenheiten, die einzelne Lehrer*innen, Erziehungsberechtigte, Schüler*innen oder sonstige an der Schule beschäftigte Bedienstete unmittelbar betreffen. Dies gilt nicht für den dienstlichen Verkehr und die Mitteilung von Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. - Das Kooperationszeitfenster liegt am Donnerstag, ab 15.30 Uhr. In dieser Zeit finden i.d.R. Gesamtlehrer-, Fach- sowie pädagogische Klassenkonferenzen statt.
- Fachkonferenzen finden mindestens einmal im Halbjahr statt. Auf die nach dem Schulgesetz verpflichtenden „Abteilungskonferenzenz“ wird auf Grund der Größe dieser Konferenzen bewusst verzichtet. Diese werden von den Fachkonferenzen ersetzt.
- Einladungen zu allen Konferenzen erfolgen mit Tagesordnung an die Schulleitung und den zuständigen Abteilungsleiter. Das Protokoll der Fachsitzung geht ebenfalls zeitnah dorthin und muss unterschrieben sein. Nur so kann die Schulleitung bei wichtigen Themen teilnehmen bzw. die Entwicklung der Fachbereiche mit verfolgen (s. SchG).
- Um Pünktlichkeit wird nicht zuletzt aus kollegialer Verantwortung heraus gebeten.
- Eine Entschuldigung von der Teilnahme an Konferenzen erfolgt beim jeweiligen Vorsitzenden und ist nur aus besonderen Gründen möglich. Die Kooperationszeit ist eine freizuhaltende Zeit, hier können auch kurzfristig notwendige Konferenzen anberaumt werden.
- Eine Besonderheit an Schulzentren sind die Gesamtkonferenzen aller Schulen. Hier werden schulartübergreifende Themen behandelt. Sie sind i.d.R. ein gemeinsamer Teil der Gesamtlehrerkonferenzen beider Schulen.
Niederschrift (Protokoll)
- Über jede Sitzung einer Lehrerkonferenz fertigt der Schriftführer eine Niederschrift an. Er wird von der Lehrerkonferenz bestimmt. Seine Aufgabe soll in angemessenem Wechsel mit Ausnahme des Vorsitzenden von allen zu ständiger Teilnahme an der Lehrerkonferenz Verpflichteten übernommen werden.
- Aus der Niederschrift müssen sich mindestens Zeit und Ort der Sitzung, die Teilnehmer, die Verhandlungsgegenstände sowie die Beschlüsse in ihrem Wortlaut ergeben. Bei Beschlüssen soll ferner die Beschlussfähigkeit und das Abstimmungsergebnis festgehalten werden.
- Jede*r Stimmberechtigte kann nach offenen Abstimmungen dem Schriftführer eine Begründung seiner Stimmabgabe oder seiner abweichenden Meinung schriftlich zur Beifügung an die Niederschrift übergeben.
- Die Niederschrift ist vom Schriftführer und vom Vorsitzenden zu unterzeichnen. Der Schulleiter bestätigt durch Unterschrift die Kenntnisnahme der Niederschrift der Lehrerkonferenzen, an denen er nicht teilgenommen hat.
- Die Niederschrift ist in geeigneter Weise jedem insoweit zugänglich zu machen, als er an den Verhandlungsgegenständen teilzunehmen berechtigt war. Die Protokolle sind auf Moodle einsehbar. Einwendungen sind dem Schriftführer schriftlich vorzulegen, der darüber im Einvernehmen mit dem Vorsitzen entscheidet. Wird der Einwendung nicht stattgegeben, entscheidet die Lehrerkonferenz bei ihrer nächsten Sitzung.
- Die Niederschrift ist bei den Akten der Schule aufzubewahren.
- Eine Sammlung der gültigen Konferenzbeschlüsse ist in der für die Schule üblichen Weise zur Einsichtnahme für alle zur Teilnahme an der Gesamtlehrerkonferenz Berechtigten auszulegen (Moodle). Dies gilt nicht für Beschlüsse der Klassenkonferenzen gemäß §4 Nr. 4 und 6.
Weitere Informationen finden Sie unter GLK, Fachkonferenzen und Klassenkonferenzen.
Ansprechpartnerin: Frau Dr. Gehring, Herr Greulich