7. Januar 2020
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Abituraufsicht
Allgemein:
In jedem Prüfungsraum müssen mindestens zwei Aufsichten eingeteilt sein. Der Kursleiter darf in seinem Kurs keine Aufsicht führen. Der Aufsichtsplan hängt rechtzeitig vor Beginn der schriftlichen Prüfungen am schwarzen Brett aus. Die zur Aufsicht eingeteilten Kolleg*innen zeichnen ihre Aufsicht auf dem Plan ab. Die Aufsicht hat in dieser Zeit Vorrang vor allem anderen.
Im Prüfungsraum sind folgende Regeln zu beachten:
- Im Prüfungsraum sind Nebentätigkeiten (Zeitung lesen, korrigieren,…) verboten.
- Verlässt ein Prüfling den Prüfungsraum, so vermerken Sie bitte Name und Abwesenheitsdauer im Protokoll. Achten Sie darauf, dass immer nur ein Prüfling den Raum verlässt.
- Jeder Täuschungsversuch ist im Protokoll unter der Rubrik „Besondere Vorkommnisse“ zu vermerken und der Schulleitung zu melden. Der Prüfling beendet aber die Prüfung.
- Elektronische Geräte (Handys, MP3-Player, Smartwatches,…) müssen vor Beginn der Prüfung bei der Aufsicht abgegeben werden. Die Schultaschen befinden sich nicht am Arbeitsplatz, sondern vorne/hinten im Prüfungsraum. Geschieht dies nicht, so ist dies als Täuschungsversuch zu werten.
- Unterschreiben Sie Ihre Aufsicht im Protokoll.
- Die letzte Aufsicht gibt das Protokoll zusammen mit den Prüfungsmappen mit den Schülerarbeiten im Sekretariat ab. Achten Sie darauf, dass die Prüflinge alle beschriebenen Blätter (auch den Entwurf) sowie alle Aufgabenblätter und sonstigen zur Verfügung gestellten Unterlagen abgeben.
Auf dem Gang gilt:
Die Aufsicht im Gang achtet darauf, dass sich die Abiturienten auf dem Weg zur Toilette und zurück mit niemandem unterhalten. Es darf jeweils nur ein Prüfling auf der Toilette sein.
Ansprechpartnerin: Frau Dr. Gehring